Und täglich grüßt das Murmeltier. Immer noch versenden Unternehmen unter dem Deckmantel des Umweltschutzes Werbe Emails ohne die Einwilligung des Kunden. Die Argumentation, dass es ja überhaupt nicht mehr möglich sei Werbung beim Kunden zu betreiben, ist hier nicht tauglich.
Dann zur Vermeidung einer E-Mail-Flut an belästigender Werbung i.S.d. § 7 UWG muss vor dem Versand einer Werbe-E-Mail eine Einwilligung des Empfängers gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO eingeholt werden. Um eine Einwilligung rechtssicher zu generieren, muss diese im Double-Opt-in eingeholt werden und die Anforderungen an eine informierte Einwilligung gewahrt werden.
Auch hier kann die Kommunikation mit den Kunden und damit Betroffenen helfen. Ein nettes Telefongespräch kann ja beiläufig in der Frage münden, ob man schon von der ein oder anderen Neuerung gehört hat. Bei Verneinung ist ein Hinweis auf Newsletter oder Werbung erlaubt.
Anmelden muss sich der Kunde aber noch selbst!