Registrierung als NIS-2 relevantes Unternehmen

Registrierung

(Art. 1 § 33-34 im NIS2UmsuCG-Entwurf)

Wenn NIS-2 für Sie gilt, müssen Sie sich bei der nationalen Behörde registrieren – wie genau, wird noch festgelegt und auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht.

Folgende Informationen sind einzureichen:

  • Name der Einrichtung, einschließlich der Rechtsform und soweit einschlägig der Handelsregisternummer
  • Anschrift und aktuelle Kontaktdaten, einschließlich E-Mail-Adresse
  • öffentliche IP-Adressbereiche und Telefonnummern
  • relevanter in Anlage 1 oder 2 genannter Sektor oder soweit einschlägig Branche
  • Auflistung derjenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen die Einrichtung Dienste der in Anlage 1 oder 2 genannten Einrichtungsarten erbringen
  • die für die Tätigkeiten, aufgrund derer die Registrierung erfolgt, zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
  • ggf. weitere Informationen je nach Einrichtungsart