Registrierung
(Art. 1 § 33-34 im NIS2UmsuCG-Entwurf)
Wenn NIS-2 für Sie gilt, müssen Sie sich bei der nationalen Behörde registrieren – wie genau, wird noch festgelegt und auf der Webseite des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) veröffentlicht.
Folgende Informationen sind einzureichen:
- Name der Einrichtung, einschließlich der Rechtsform und soweit einschlägig der Handelsregisternummer
- Anschrift und aktuelle Kontaktdaten, einschließlich E-Mail-Adresse
- öffentliche IP-Adressbereiche und Telefonnummern
- relevanter in Anlage 1 oder 2 genannter Sektor oder soweit einschlägig Branche
- Auflistung derjenigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, in denen die Einrichtung Dienste der in Anlage 1 oder 2 genannten Einrichtungsarten erbringen
- die für die Tätigkeiten, aufgrund derer die Registrierung erfolgt, zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder
- ggf. weitere Informationen je nach Einrichtungsart