Relevanter Vorfall für NIS-2

Im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie beziehen sich „erhebliche Sicherheitsvorfälle“ auf Vorfälle, die ernsthafte Auswirkungen auf die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen haben können. Diese Vorfälle können die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit von Daten und Systemen beeinträchtigen und somit auch die Erbringung von Dienstleistungen in kritischen Sektoren gefährden.

Einige Beispiele für erhebliche Sicherheitsvorfälle sind:

1. Cyberangriffe: Dazu gehören Angriffe wie Ransomware, DDoS-Attacken (Distributed Denial of Service) oder Phishing, die darauf abzielen, Systeme zu kompromittieren oder Daten zu stehlen.

2. Datenverletzungen: Vorfälle, bei denen sensible oder vertrauliche Daten unbefugt offengelegt, gestohlen oder verändert werden.

3. Systemausfälle: Technische Störungen oder Ausfälle, die die Funktionsfähigkeit von kritischen Infrastrukturen oder Diensten beeinträchtigen.

4. Manipulation von Systemen: Vorfälle, bei denen Systeme absichtlich verändert oder sabotiert werden, um deren Funktionalität zu beeinträchtigen.

Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet betroffene Unternehmen, solche erheblichen Sicherheitsvorfälle umgehend zu melden, um eine schnelle Reaktion und Koordination zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die Meldung dieser Vorfälle ist entscheidend, um die Sicherheit und Resilienz der digitalen Infrastruktur in der EU zu stärken und um potenzielle Risiken für die Gesellschaft und Wirtschaft zu minimieren.