Eine Videoüberwachung kann empfindliche Strafen nach sich ziehen, wenn diese zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt wird.
Addiert man dann noch eine Priese Scoring (z.b. die Zeit der Verarbeitung eines Arbeitsschritts oder die Ermittlung durchschnittlicher Durchlaufzeiten von Artikeln bei einem Mitarbeiter) hinzufügt, kann das ganz schnell mal eine 2-Stellige Millionensumme kosten.Je nach Jahresumsatz der betroffenen Firma.
Wir reden hier über Verstöße gegen Art. 5 Abs. 1 lit. c, Art. 6, Art. 12, Art. 13, Art. 32 DSGVO
Die Aufsichtsbehörden überprüfen hier immer genauer. Bei Videoüberwachung sollte also die Auswahl der Erwägungsgründe genau überdacht werden. Mit einem „persönlichen“ Interesse kommen Sie in der Diskussion bei Verstößen maximal bis zum „Guten morgen“