Ein Werbecookie allein, macht noch keine Einwilligung. Das Banner aufpoppen zu lassen und sich ohne weitere Erläuterung zunächst mal pauschal alles auf ausgewählt zu setzen reicht nicht aus, um den gesetzlichen Anforderungen genüge zu tun.
Bei der Einwilligung ist unter Anderem die Freiwilligkeit maßgebend. Und wenn ich bei einem Cookiebanner keine Auswahl auf direktem Wege bekomme kann das die Aufsichtsbehörde empfindlich ahnden. Denn nach der DSGVO liegt es in der rechtlichen Verantwortung der Eigentümer und Betreiber von Websites, sicherzustellen, dass personenbezogene Daten rechtmäßig erhoben und verarbeitet werden.
So muss auch die Änderung der Einwilligung sowie die Information über die Betroffenenrechte gegeben sein. Also Info, Info, Info und Änderungsmöglichkeiten sowie Transparenz machen ein gutes Werbecookie aus.