Strenge Regeln für die Nutzung von KI in Personalabteilungen

Human-Resources-Abteilungen nutzen zunehmend Künstliche Intelligenz – auch für Überwachungs- und Bewerbungsprozesse. Nun wollen das Bundesarbeits- und das Innenministerium mit einem Gesetz klären, in welchen Fällen Arbeitgebende mit KI die Daten ihrer Beschäftigten auswerten dürfen.

 

Bitte fragen Sie uns, wenn Sie den Einsatz von KI in Ihren Einstellungsprozessen planen!

Quelle (u.a.) die Zeit und Golem.

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