Die NIS-2 Richtlinie gilt ab Oktober 2024. Sie ersetzt die NIS Direktive von 2016 und zielt auf ein gemeinsames und einheitliches Cybersicherheitsniveau ab.
Wer ist von der NIS-2 Richtline und der Umsetzung „betroffen“?
Sektoren mit hoher Kritikalität (Anhang I der NIS-2):
- Energie
- Verkehr
- Bankwesen
- Finanzmarktinfrastrukturen
- Gesundheitswesen
- Trinkwasser
- Abwasser
- Digitale Infrastruktur
- Verwaltung von IKT-Diensten (B2B)
- Öffentliche Verwaltung
- Weltraum
Sonstige kritische Sektoren (Anhang II der NIS-2):
- Post- und Kurierdienste
- Abfallbewirtschaftung
- Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
- Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
- Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
- Anbieter digitaler Dienste
- Forschung