„Betroffen“ von der „Network and Information Security“-Richtlinie?

Die NIS2-Richtlinie ist die EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie enthält rechtliche Maßnahmen zur Steigerung des Gesamtniveaus der Cybersicherheit in der EU.

Die NIS-2 Richtlinie gilt ab Oktober 2024. Sie ersetzt die NIS Direktive von 2016 und zielt auf ein gemeinsames und einheitliches Cybersicherheitsniveau ab.

Wer ist von der NIS-2 Richtline und der Umsetzung „betroffen“?

Sektoren mit hoher Kritikalität (Anhang I der NIS-2):

  • Energie
  • Verkehr
  • Bankwesen
  • Finanzmarktinfrastrukturen
  • Gesundheitswesen
  • Trinkwasser
  • Abwasser
  • Digitale Infrastruktur
  • Verwaltung von IKT-Diensten (B2B)
  • Öffentliche Verwaltung
  • Weltraum

Sonstige kritische Sektoren (Anhang II der NIS-2):

  • Post- und Kurierdienste
  • Abfallbewirtschaftung
  • Produktion, Herstellung und Handel mit chemischen Stoffen
  • Produktion, Verarbeitung und Vertrieb von Lebensmitteln
  • Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
  • Anbieter digitaler Dienste
  • Forschung

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